4.1 BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2025

aktiva_2025
passiva_25

4.2 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2025

g-u-v-rechnung_2025_2

4.3 VORSCHLAG ZUR ERGEBNISVERWENDUNG

Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von EUR 287.806,81 wie folgt in die Rücklagen einzustellen:

1. Einstellung in die Gewinnrücklage in Höhe von EUR 22.380,91
2. Einstellung in die Haftungsrücklage in Höhe von EUR 265.425,90

4.4 ERGEBNIS DER JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG

Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Ich fasse das Ergebnis meiner Prüfung nach § 316 HGB wie folgt zusammen.

Im Rahmen des mir erteilten Auftrags habe ich gemäß § 317 HGB die Buchführung und den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften geprüft.

Die maßgebenden Rechnungslegungsvorschriften für meine Prüfung des Jahresabschlusses waren die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB.

Der Verband hat als Nichtkapitalgesellschaft auf die Aufstellung eines Lageberichtes nach § 264 I 1 HGB verzichtet.

Mein Prüfungsvorgehen ist risikoorientiert. Ich beurteile das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes, seine Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken anhand kritischer Erfolgsfaktoren und entwickele darauf aufbauend eine Prüfungsstrategie.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt.

Der Verbandsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Verbandes zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Grundsätzliche Feststellungen
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Verbandes zum 31. Dezember 2025 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025.

Feststellungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2025
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften. Die aus weiteren Unterlagen entnommenen Informationen haben zu einer ordnungsmäßigen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss geführt.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes sind geordnet.

Der Anteil des langfristigen Kapitals am Gesamtkapital (Bilanzvolumen) stieg von 89,3 % auf 89,6 %, der Anteil der mittel- und kurzfristigen Finanzierung sank von 10,7 % auf 10,4 %. Die Eigenkapitalquote beträgt 81,2 % (Vorjahr: 80,5 %).

Zum 31. Dezember 2025 hatte der Verband liquide Mittel in Höhe von T€ 1.449,4. Der VSWG konnte im Berichtszeitraum seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Die Quote der flüssigen Mittel beträgt 29,0 % (Vorjahr: 28,3 %). Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt T€ 266,3, der Cash Flow aus Investitionstätigkeit T€ -139,5.

Das Betriebsergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 18,8 auf T€ 96,4 erhöht. Ursächlich hierfür ist insbesondere die gestiegene Gesamtleistung, vor allem im Prüfungs- und Schulungsbereich. Das EBITDA beträgt im Geschäftsjahr 2025 T€ 194,7 (Vorjahr: T€ 137,2).

Das Finanzergebnis beträgt T€ 181,9 nach dem Vorjahr von T€ 186,3.

Das Jahresergebnis 2025 hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 26,3 auf einen Jahresüberschuss von T€ 287,8 erhöhtAufgrund der Planrechnung für 2026 rechnet der Verband mit einem Ergebnis von T€ 297,1 bei jeweils einem anteiligen Jahresergebnis von T€ 118,7 im Interessenbereich, T€ 33,3 im Prüfungsbereich, T€ 165,7 im Rahmen der Vermögensverwaltung, T€ 46,9 für Projekte sowie von T€ -67,5 im Bereich des sonstigen Geschäftsbetriebes.

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Auftragsgemäß habe ich meine Abschlussprüfung auf den Sachverhalt der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung ausgedehnt. Bei meiner Prüfung habe ich in analoger Anwendung den Prüfungsstandard PS 720 des Instituts der Wirtschaftsprüfer zur Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG beachtet.

Meine Prüfung hat keine Besonderheiten ergeben, die nach meiner Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Nach dem Ergebnis meiner Prüfung ist der Vorstand seinen gesetzlichen, satzungsmäßigen und entsprechend der Geschäftsordnung bestehenden Verpflichtungen nachgekommen.

Koblenz, den 25. März 2026

Steinacker-Creutzfeldt
Wirtschaftsprüfer