1. TÄTIGKEIT DES VERBANDES
Der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG) hat als gesetzlicher Prüfungsverband die Aufgabe, die gesetzliche Pflichtprüfung seiner Mitglieder auf der Grundlage des Genossenschaftsgesetzes (§ 53) durchzuführen.
Gleichzeitig wirkt er als Fach- und Interessenverband. Er berät seine Mitglieder zu allen wohnungswirtschaftlich relevanten Fragen und unterstützt die Aus- und Weiterbildung der Vorstände, Aufsichtsräte und Mitarbeiter der Genossenschaften.
Der Verband vertritt die wohnungswirtschaftlichen und wohnungspolitischen Interessen seiner Mitglieder in allen relevanten Bereichen von Politik und Wirtschaft. Dies kommt durch Mitwirkung in Arbeitskreisen – auch auf ministerieller Ebene – sowie eine aktive Öffentlichkeits- und Pressearbeit zum Ausdruck.
