1.1 PRÜFUNGSBEREICH
GENOSSENSCHAFTLICHE PFLICHTPRÜFUNG: BEWÄHRT UND FUNDIERT
Als genossenschaftlicher Prüfungsverband obliegt uns die Durchführung der nach § 53 GenG gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen. Im Geschäftsjahr 2025 sind insgesamt 191 Pflichtprüfungen fällig geworden. Davon wurden 175 Prüfungen bis Ende Dezember 2025 beendet. Die verbleibenden, noch offenen Prüfungen waren zum Teil Ende 2025 schon begonnen und weitgehend bis März 2026 abgeschlossen.
Im Zeitraum November und Dezember 2025 haben wir – wie in den Vorjahren auch – zudem bei insgesamt zwölf größeren Genossenschaften mit der Prüfung in Form einer sogenannten Vorprüfung begonnen. Diese Prüfungen betreffen das Prüfungssoll des Jahres 2026.
Die personellen Ressourcen gewährleisteten es, die aus dem Vorjahr rückständigen Prüfungen abzuschließen und die 2025 fällig gewordenen Prüfungen durchzuführen bzw. zu beginnen. Im Geschäftsjahr 2025 konnten wir die Neueinstellung von drei Prüfungsassistenten realisieren und verfügen damit über eine ausreichende Personalkapazität.
DIGITALISIERUNG IN DER WIRTSCHAFTSPRÜFUNG
Die Digitalisierung hat massive Veränderungen für die Abschlussprüfung zur Folge. Der VSWG hat sich zusammen mit seinen Kooperationspartnern intensiv und systematisch mit der digitalen Entwicklung auseinandergesetzt und tiefgreifende Analysen durchgeführt.
Unsere „Digitalisierungsstrategie“ schreitet kontinuierlich voran. Die Digitalisierung unterstützt uns bei der fachgerechten Durchführung und Dokumentation der Prüfungen, bietet eine stringentere Umsetzung einer skalierten Prüfungsdurchführung und realisiert eine bessere Einbindung des gesamten Prüfungsteams einschließlich der auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer und der Berichtskritik. Sie hat zudem auch die Voraussetzungen zur Reduzierung der reisebedingten Belastungen unserer Mitarbeiter geschaffen.
Die Digitalisierung der Prüfung ist ein fortwährender Prozess – auch in den kommenden Geschäftsjahren werden wir weitere Anstrengungen in diese Richtung unternehmen.
GRÜNDUNGSBERATUNG UND GRÜNDUNGSPRÜFUNG
Das spezielle Unterstützungsprogramm des VSWG für junge Genossenschaften umfasst eine kostenlose Erstberatung und später in der Anfangsphase Beratungs- und Prüfungsleistungen zu günstigen Pauschalpreisen. Dies umfasst auch die gutachtliche Stellungnahme im Sinne von § 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG.
Im Jahr 2025 wurden lediglich einzelne Erstberatungen durchgeführt.
BERATUNG IM ZUSAMMENHANG MIT VERSCHMELZUNGEN UND GUTACHTLICHE STELLUNGNAHMEN
Verschmelzungen werden von uns beratend und vorbereitend begleitet sowie die nach § 81 Abs. 1 UmwG erforderlichen gutachtlichen Stellungnahmen erstellt.
CO₂-KOSTEN UND NACHHALTIGKEIT, KLIMAPFAD
Die gesetzlichen Vorgaben zur Reduzierung der CO₂-Emissionen und zur verpflichtenden Treibhausgasneutralität bis 2045 stellen unverändert hohe Anforderungen an unsere Mitgliedsunternehmen.
Neben der sukzessiven und zielgerichteten Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben steht auch die handelsrechtliche Berücksichtigung des auf die Genossenschaft entfallenden Anteils an den CO₂-Kosten und die Erstellung von Nachhaltigkeitsstrategien stärker im Fokus unserer Prüfungstätigkeit.
Zusammen mit unseren Kooperationspartnern bieten wir die Unterstützung zur Entwicklung strategischer Konzepte, zur Umsetzung von Maßnahmen sowie deren Erfolgsüberwachung an.
