
Sven Winkler
Referent Betriebswirtschaft
Trotz der unverändert gewaltigen Herausforderungen auch im Geschäftsjahr 2025 bleiben die sächsischen Wohnungsgenossenschaften ein zentraler Stabilitätsfaktor auf dem Wohnungsmarkt im Freistaat. Aus beiden Fakten – den gewaltigen Herausforderungen und der Rolle als Stabilitätsfaktor – leiteten sich die Tätigkeitsbereiche für den Bereich Betriebswirtschaft ab.
Zwar wurde die Investitionstätigkeit der Mitgliedsunternehmen im Jahr 2025 leicht ausgeweitet und erreichte 623,4 Mio. Euro. Gleichzeitig zeigte sich, dass steigende Baupreise die reale Leistungsfähigkeit begrenzen. Der Schwerpunkt der Beratung und öffentlichkeitswirksamen Tätigkeit lag damit weiterhin auf Themen mit Bezug zu Neubau, Instandhaltung und Modernisierung. Hierbei war wiederum die primäre Aufgabe, im politischen Kontext und im Austausch mit den Landesministerien auf Arbeitsebene für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zu sorgen, die sowohl die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen als auch die Bezahlbarkeit des Wohnens berücksichtigen. Gleichzeitig bleibt die Unterstützung der Mitgliedsunternehmen bei der strategischen Bestandsentwicklung ein zentraler Schwerpunkt.
Die Leerstandsquote ist leicht auf 8,2 Prozent gesunken, jedoch im Wesentlichen infolge von Rückbau und Stilllegungen. Operativ zeigt sich weiterhin ein Anstieg des Leerstandes, insbesondere in ländlichen Regionen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind erheblich, da der überwiegende Teil der Mietausfälle leerstandsbedingt ist. Über 1 Mio. Euro p.a. kostet der Leerstand die sächsischen Wohnungsgenossenschaften jährlich. Hieraus ergab sich auch die Notwendigkeit, in Krisenfällen in engem Austausch und lösungsorientiert Gespräche mit den Kreditgebern zu führen und nach zukunftsfähigen Lösungen zu suchen.
Die durchschnittliche Nutzungsgebühr ist moderat auf 5,75 Euro/m² gestiegen und bleibt damit weiterhin auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Positiv hervorzuheben ist zudem der energetische Zustand der Bestände, der eine gute Ausgangsbasis für zukünftige Anforderungen bietet.
Insgesamt bewegen sich die sächsischen Wohnungsgenossenschaften weiterhin in einem Spannungsfeld mit steigenden Anforderungen, wirtschaftlichem Druck und regional sehr unterschiedlichen Marktentwicklungen. Die Unterstützung der Mitgliedsunternehmen im Umgang mit strukturellem Leerstand bleibt ein zentrales Handlungsfeld. Dies umfasst sowohl Rückbau- und Anpassungsstrategien als auch die Begleitung von Kooperationen und Fusionen.
Im Bereich der Förderung auf Bundes- und Landesebene stand weiterhin im Fokus, die bestehende Struktur der Programme zu sichern und deren Praktikabilität zu verbessern. Dies war in Anbetracht der angespannten Haushaltslage im Freistaat eine große Herausforderung, Die sächsische Wohnraumförderung basiert dabei maßgeblich auf Bundesmitteln mit Kofinanzierung durch den Freistaat. Im Mittelpunkt stehen als große Erfolgsprogramme die Richtlinie für preisgünstigen Mietwohnraum (RL pMW). Insbesondere diese Richtlinie hat sich nach anfänglich zurückhaltender Nutzung zu einem wichtigen Modernisierungsinstrument entwickelt. Allerdings war und ist auch hier eine praxistaugliche Anpassung unerlässlich und wurde entsprechend durchgeführt. So trat am 29. August eine Überarbeitung in Kraft und ersetzte die bisherige Fassung vom 31. Mai 2023. Weiterhin standen die Förderrichtlinie zur Wohnraumanpassung (RL WRA) sowie die Förderrichtlinie Aufzugsanlagen Mietwohngebäude (RL AMW) im Geschäftsjahr 2025 zur Verfügung.
Der Bereich Betriebswirtschaft begleitete und begleitet die Prozesse der Förderungsmöglichkeiten aktiv als Schnittstelle zwischen Mitgliedsunternehmen, Ministerium und Sächsischer Aufbaubank.
Ein weiterer Schwerpunkt lag in der Bündelung der Interessen der Wohnungsgenossenschaften gegenüber der Kreditwirtschaft. Vor dem Hintergrund der EU-Taxonomie und veränderter Anforderungen im Bereich ESG unterstützten der Verband und seine Kooperationspartner die Mitgliedsunternehmen dabei, praktikable Lösungen für die Erhebung und Bereitstellung entsprechender Daten zu entwickeln und den Aufwand auf ein leistbares Maß zu begrenzen.
Gleichzeitig gewann in diesem Geschäftsjahr die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter an Bedeutung. Auch wenn sich im Zusammenhang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – die neue europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – zuletzt Entlastungen abzeichneten (freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung), bleibt es auch in Hinblick auf die Kreditgeber erforderlich, dass sich die Unternehmen frühzeitig mit entsprechenden Anforderungen befassen. Ziel des Verbandes ist es, hierbei auf einheitliche und praxistaugliche Strukturen hinzuwirken.
Die politische Arbeit des Verbandes basiert weiterhin auf einem sachlichen und datenbasierten Zahlenwerk aus dem Bereich Statistik: Die Jahresstatistik sowie ergänzende Datenquellen bilden hierfür eine zentrale Grundlage. Hier ist der Verband unverändert auf eine ausreichende Zuarbeit möglichst vieler Mitgliedsunternehmen angewiesen.
Darüber hinaus unterstützte der Bereich Betriebswirtschaft die Mitgliedsunternehmen bei der betriebswirtschaftlichen Einordnung ihrer Kennzahlen sowie im Rahmen von Betriebsvergleichen. Vor dem Hintergrund zunehmend differenzierter regionaler Entwicklungen gewinnt auch die Begleitung struktureller Anpassungsprozesse weiter an Bedeutung. Hierzu zählen insbesondere Konzepte zur Unternehmensfortführung sowie die Begleitung von Kooperationen und Fusionen.
Die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden wurde weiter intensiviert. Insbesondere auf mitteldeutscher Ebene sowie mit dem BBU werden bestehende Formate mit betriebswirtschaftlichem Bezug fortgeführt und weiterentwickelt.
